
01.01.2026
Neue Schallanforderungen für Wärmepumpen in 2026
Die Anforderungen an die Schallemissionen von Luft-Wasser-Wärmepumpen werden im Rahmen der staatlichen Förderung deutlich verschärft. Maßgeblich sind dabei die EU-Ökodesign-Vorgaben sowie nationale Regelungen in Deutschland.
Regulatorischer Hintergrund: EU-Ökodesign
Die EU-Verordnung Nr. 813/2013 definiert maximale zulässige Schallemissionswerte von Wärmeerzeugern am Aufstellungsort, abgestuft nach Leistungsklassen. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen ist der Schall die relevanteste lokale Emission.
Nationale Fördervorgaben: Verschärfung gegenüber EU-Recht
Deutschland setzt im Rahmen der BEG-Förderung strengere Anforderungen als die EU:
- Bis 31.12.2025: Förderfähig waren Wärmepumpen, deren Schallemissionen mindestens 5 dB unter den EU-Grenzwerten liegen.
- Ab 01.01.2026: Die Förderfähigkeit setzt voraus, dass die Geräte mindestens 10 dB leiser sind als in der EU-Verordnung gefordert.
Technisch entspricht eine Reduktion um 10 dB in etwa einer Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke.
LAMBDA Wärmepumpen weiterhin förderfähig - auch in 2026
LAMBDA Wärmepumpen erfüllen die verschärften Schallanforderungen und sind damit nach wie vor auf die Förderbedingungen ausgelegt.
Dies bietet Planungs- und Investitionssicherheit für Fachpartner, Planer und Bauherren – insbesondere in schallkritischen Einsatzbereichen.
Unsere verwendeten Produkte

ZEWOTHERM Wärmepumpen bieten höchste Effizienz für Neubau und Sanierung. In Kombination mit Photovoltaik entsteht ein zukunftssicheres Heizsystem mit maximalem Einsparpotenzial und staatlicher Förderung.
Sie suchen, wir finden!
Sie haben nicht gefunden, was Sie gesucht haben?
Finden Sie schnell und einfach das passende Produkt oder die gewünschte Information! Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um gezielt nach ZEWOTHERM-Produkten, Systemlösungen oder aktuellen Informationen zu suchen. Einfach Suchbegriff eingeben und die Suche starten! Die Suchfunktion finden Sie ebenfalls in der oberen Navigationsleiste.